Mellingen als Stadt unterscheidet sich von den Dörfern in der Nachbarschaft durch eine Stadtmauer, einen eigenen Markt und durch ein eigenes Gericht in der Stadt. Die Bürger haben das Vorrecht durch die eigenen Richter vor einem Gericht in Mellingen gerichtet zu werden. Delikte, die in der Stadt begangen werden, werden vor einem Gericht in Mellingen beurteilt.
Das Blutgericht findet 2 Mal im Jahr statt und wird auch Landtag genannt. Der Stadt ist es gelungen ein Frevelgericht und das Blutgericht zu bekommen. Man sagt auch Mellingen habe die Niedere und die Hohe Gerichtsbarkeit. Das Blutgericht ist für schwere Vergehen wie Mord, schwerer Raub, Gotteslästerung oder Brandstiftung zuständig. Diese Vergehen werden mit schweren
Körperstrafen oder häufig mit dem Tod bestraft. Alle anderen Delikte gehören zur niederen Gerichtsbarkeit . In diesen Fällen tagt das Gericht täglich oder wöchentlich je nach Bedarf. Dabei hat die Gerichtsstube eine wichtige Rolle als Schreibstube und Ort für Verhöre.
Bis ins 16. Jahrhundert ist es der Stadt gelungen seine niedere Gerichtsbarkeit auf Nachbargemeinden wie Stetten, Tägerig und Mellingen Dorf auszudehnen. Die Gerichtsherrschaften werden gegen Geld erworben und bringen nicht nur Ansehen sondern auch Einnahmen für die Stadt. Mit den Neuordnung des Kantons Aargau um 1800 verliert Mellingen alle seine Privilegien als Gerichtsort. Bekanntlich wird bis heute in den Bezirkshauptorten wie Baden oder Bremgarten Recht gesprochen.
Gerichtsherrschaften der Stadt Mellingen nach Heinrich Rohr, 1947