Insgesamt waren Todesurteile in Mellingen recht selten, so ist etwa aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts nur ein einziger Fall bekannt. Dies gilt insgesamt auch für die Hexenprozesse, über die wir sehr wenig wissen. 

Bekannt ist ein Fall einer Frau, die trotz Folter in Mellingen nicht gestehen wollte. In seiner Ratlosigkeit wandte sich das Gericht an Luzern wohl in der Hoffnung, Klarheit über das weitere Vorgehen zu bekommen. 

Weiter ist ein Fall von zwei Frauen bekannt, die im Spital gefangen wurden. Die eine Frau soll sich im Turm erhängt haben, die andere wurde auf dem Scheiterhaufen hingerichtet.

Verworren ist der Fall einer Frau Anna Zimmermann, die 1618 in einem Badener Verhörprotokoll als geständige Hexe auftaucht. Sie berichtet von einer „Mellingerin“ , die mit ihr zusammen „Kühe und Pferde verdorben habe“. Der Name der „Mellinger Hexe“ bleibt im Dunkel. Möglicherweise kann damit der Name „Anna Gerig“ verbunden werden, die in Mellingen der Hexerei verdächtigt wurde.

 

Bild links, Wickiana, ZB, Folterszene von 1577, Vermutlich Zeitturm, Gefängnis («Loch»)

 

Sicher dokumentiert ist eine Folterszene aus der Zürcher Wickiana Bildersammlung. Das Bild zeigt die Marter von Mutter und

 Tochter in Mellingen. Mit der Folter der Tochter sollte ein Geständnis der Mutter erpresst werden. Vermutlich fand die „peinliche Befragung“ im Zeitturm von Mellingen statt, der auch als Untersuchungsgefängnis diente. 

Museum Altstadt Mellingen